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Freiwillige Selbstkontrolle (FSK)

Jugendschutz und Altersfreigaben der FSK

(Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)

Bei der Altersfreigabe für Filme handelt es sich um verbindliche Vorgaben, die für die jeweilige Altersfreigabe der Filme genau beachtet werden müsssen. Einzige Ausnahme ist die Altersfreigabe “freigegeben ab 12 Jahren”. In diesem Fall können auch Kinder ab 6 Jahre den Film anschauen, wenn eine personensorgeberechtigte Begleitperson dabei ist. Personensorgeberchtigt sind die Eltern (nicht Großeltern oder Tante/Onkel) oder ein gerichtlich bestellter Vormund. Die Begleitperson muss die gesamte Zeit bei dem Kind/den Kindern bleiben und darf die Kinder während des Films nicht alleine lassen.

Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung ins Kino. Die Begleitung kann in diesem Fall eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sein.

Eine erziehungsbeauftragte Person kann jede/r Volljährige sein, der/die in verantwortungsbewußter Weise die Kinder/Jugendlichen beaufsichtigen kann und einen schriftlichen Erziehungsauftrag der jeweiligen personensorgeberechtigten Person hat.

Ein Formular zum Ausdrucken für einen Erziehungsauftrag finden Sie HIER. Formular vollständig ausfüllen und eine Kopie des Personalausweise vom Erziehungsberechtigten beifügen. Der Erziehungsbeauftragte, der die Kinder an dem Tag begleitet, muss seinen Personalausweis an der Kinokasse vorzeigen.

Aufenthalt im Kino:

Weitere Einschränkungen ergeben sich aus der Uhrzeit, zu der die Filmvorführung zu Ende ist:

  • Endet die Vorstellung nach 20:00 Uhr, müssen Kinder unter 14 Jahren von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Endet die Vorstellung nach 22:00 Uhr, müssen Jugendliche unter 16 Jahren von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Endet die Vorstellung nach 24:00 Uhr, müssen Jugendliche unter 18 Jahren von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.

Der Jugendschutzbeauftragte:

Für Beschwerden/Anregungen zum Thema Jugendschutz auf dieser Webseite (nicht für Filme oder Kinoprogramm) ist zuständig:

FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH, Murnaustr. 6, 65189 Wiesbaden

Kontakt: http://www.fsk.de/BeschwerdeJugendschutzbeauftragter  // Homepage: http://www.fsk.de

Liebe Gäste,

von Freitag, den 26.04. ab 18:00 Uhr bis Sonntag 28.04. bis 24:00 Uhr wird die Venloerstraße im Zuge der C/O POP Veranstaltung auf dem Teilabschnitt zwischen Heliosstraße und Christianstraße für den Autoverkehr voll gesperrt sein. Mit dem Auto erreichen Sie uns in dem Zeitraum nur noch über die Christianstraße. Dafür wird hier die Einbahnstraßenregelung für die Zeit der Veranstaltung aufgehoben. Die Einfahrt in diesen Bereich erfolgt ausschließlich über die Kreuzung Venloer Straße und Leyendeckerstraße bis Christianstraße. Im Zuge der Verkehrsregelung wird an diesem Kreuzungspunkt eine einseitige Vorsperrung aufgebaut, die Sie aber als Kinobesucher umfahren dürfen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Cinenova-Team